Allgemeine Geschäftsbedingungen der takeMS International AG
1. GeltungAngebot und Vertragsschluss
2. Lieferbedingungen
3. Preise und Zahlung
4. Gefahrübergang und Versand
5. Eigentumsvorbehalt
6. Mängelrüge und Gewährleistung
7. Allgemeine Haftungsbegrenzung
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
9. Forderungsabtretung, Daten
10. Salvatorische Klausel
1.
Geltung
Alle Lieferungen, Leistungen
und Angebote der takeMS International AG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Sie gelten auch
für alle künftigen Lieferungen von takeMS, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Sie werden durch Auftragserteilung, spätestens mit der Annahme der Ware anerkannt. Abweichende
Bedingungen des Abnehmers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, sind unverbindlich, auch
wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
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2. Angebot und
Vertragsschluss
Angebote sind
freibleibend und unverbindlich. Angaben in Werbetexten und Anschreiben sind, soweit nicht anders vereinbart,
nicht als Zusicherungen oder Garantien* zu werten. Verkaufsangestellte von takeMS sind nicht befugt,
mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den
schriftlichen Kaufvertrags hinausgehen.
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3. Lieferbedingungen
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund
höherer Gewalt oder von Ereignissen, die takeMS die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich
erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören Arbeitskampf, behördliche Anordnungen
usw., auch wenn sie bei Lieferanten von takeMS auftreten – hat takeMS auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen takeMS, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. takeMS wird dem Käufer diese
Hindernisse unverzüglich mitteilen. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, kann der Käufer
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertrages zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch steht ihm
nicht zu. Bei Vertragsänderungen, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert diese sich
angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierzu getroffen werden. takeMS ist berechtigt, Leistungen
zurückzubehalten, solange der Käufer mit Vertragspflichten auch aus anderen Verträgen in Verzug
ist.
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4. Preise und Zahlung
Sofern
nicht anders angegeben, gelten alle Preise ab Lager zzgl. gesetzlicher Mwst. Verpackung, Versand und Versicherung
werden grundsätzlich gesondert berechnet. Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 7
Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde mit einer Rechnung in Verzug,
reduzieren sich die Zahlungsfristen aller übrigen Rechnungen auf eine Woche ab Rechnungsdatum. Im Falle von
Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Weitergehende
Ansprüche bleiben vorbehalten. Eine Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von takeMS anerkannt sind. Zur Zurückbehaltung ist der
Käufer nur berechtigt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht.
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5.
Gefahrübergang und Versand
Die
Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person
übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von takeMS verlassen hat. Versandweg und -mittel sind
der Wahl von takeMS überlassen, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird. Die Ware wird auf
Wunsch und Kosten des Käufers versichert. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers oder wegen von ihm zu
vertretender Gründe verzögert, lagert Ware ab Anzeige Versandbereitschaft auf dessen Kosten und
Gefahr.
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6. Eigentumsvorbehalt
takeMS
behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Dieser
Eigentumsvorbehalt besteht so lange fort, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung inkl.
künftig entstehender Ansprüche beglichen sind. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere
Zahlungsverzug, ist takeMS nach Mahnung nebst Fristsetzung zum Rücktritt und Rücknahme der Ware
berechtigt. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt nicht erforderlich. Eine etwaige
Warenrücknahme erfolgt im Zweifel nur sicherheitshalber. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen
Dritter hat der Käufer takeMS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer ist
berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern,
solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die
aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits
jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an takeMS ab. takeMS ermächtigt den Käufer widerruflich, die
abgetretenen Forderungen für Rechnung von takeMS im eigenen Namen einzuziehen. Diese
Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
nachkommt. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für takeMS als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung
für takeMS. Erlischt das (Mit-)Eigentum von takeMS durch Verbindung, wird bereits jetzt vereinbart, dass das
(Mit-)Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf takeMS übergeht.
Der Käufer verwaltet das (Mit)Eigen-tum von takeMS unentgeltlich. Die so entstehenden Miteigentumsrechte
gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. takeMS kann verlangen, dass der Käufer abgetretene
Forderungen und Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern die Abtretung mitteilt. takeMS verpflichtet sich, die Sicherheiten auf Verlangen des Käufers
insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%
übersteigt.
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7. Mängelrüge und Gewährleistung
takeMS gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations-
und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht anders vereinbart, zwei
Jahre. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte
Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich bei takeMS zu
rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sogleich entdeckt werden können,
sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist
ausgeschlossen. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl von takeMS Nachbesserung oder Neulieferung.
Schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer vom Vertrag
zurücktreten oder Minderung verlangen. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt,
Änderungen am Produkt vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine
entsprechend substantiierte Behauptung, dass einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Fehlt der verkauften Ware im Zeitpunkt des Gefahrüberganges eine
zugesicherte Eigenschaft, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. Schadensersatz kann er nur
verlangen, soweit die Zusicherung den Zweck verfolgte, ihn gegen diesen Schaden abzusichern.
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8. Allgemeine
Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und aus unerlaubter Handlung sind
sowohl gegen takeMS als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht
oder des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen vorliegt. Dies gilt auch für
Schadensersatzansprüche, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede
Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden
begrenzt.
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9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen
Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, Breisach. Das Vertragsverhältnis
unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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10. Forderungsabtretung,
Daten
takeMS ist zum Verkauf der
Forderungen aus Warenverkauf (z.B. im Wege des Factorings) inkl. Neben- und Sicherungsrechten berechtigt. Nach
Information hierüber sind schuldbefreiende Zahlungen nur an den Factor möglich, wobei Zahlungszeitpunkt
der Eingang beim Factor ist. Adressat von Gewährleistungsansprüchen bleibt takeMS. Gerichtsstand ist in
diesem Fall München, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person
öffentlichen Rechts handelt. Die Daten des Käufers werden bei takeMS elektronisch erfasst, im Rahmen
der Vertragserfüllung genutzt und an den Factor weitergegeben.
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11. Salvatorische
Klausel
Sollte eine Klausel dieser
Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
»nach oben« *Bitte beachten Sie, dass takeMS vertragliche Beziehungen nur mit Händlern hat. Wenn Sie als Endkunde Ihrem Händler in der mit ihm vereinbarten Gewährleistungszeit magelhafte Ware zurückgeben, erhalten Sie von ihm den Austausch. |