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AGB
 
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der takeMS International AG

1. GeltungAngebot und Vertragsschluss
2. Lieferbedingungen
3. Preise und Zahlung
4. Gefahrübergang und Versand
5. Eigentumsvorbehalt
6. Mängelrüge und Gewährleistung
7. Allgemeine Haftungsbegrenzung
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
9. Forderungsabtretung, Daten
10. Salvatorische Klausel

1. Geltung
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der takeMS International AG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Sie gelten auch für alle künftigen Lieferungen von takeMS, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden durch Auftragserteilung, spätestens mit der Annahme der Ware anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
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2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angaben in Werbetexten und Anschreiben sind, soweit nicht anders vereinbart, nicht als Zusicherungen oder Garantien* zu werten. Verkaufsangestellte von takeMS sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den schriftlichen Kaufvertrags hinausgehen.
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3. Lieferbedingungen
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die takeMS die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören Arbeitskampf, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von takeMS auftreten – hat takeMS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen takeMS, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. takeMS wird dem Käufer diese Hindernisse unverzüglich mitteilen. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, kann der Käufer hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertrages zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch steht ihm nicht zu. Bei Vertragsänderungen, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert diese sich angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierzu getroffen werden. takeMS ist berechtigt, Leistungen zurückzubehalten, solange der Käufer mit Vertragspflichten auch aus anderen Verträgen in Verzug ist.
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4. Preise und Zahlung
Sofern nicht anders angegeben, gelten alle Preise ab Lager zzgl. gesetzlicher Mwst. Verpackung, Versand und Versicherung werden grundsätzlich gesondert berechnet. Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde mit einer Rechnung in Verzug, reduzieren sich die Zahlungsfristen aller übrigen Rechnungen auf eine Woche ab Rechnungsdatum. Im Falle von Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Eine Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von takeMS anerkannt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer nur berechtigt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht.
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5. Gefahrübergang und Versand
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von takeMS verlassen hat. Versandweg und -mittel sind der Wahl von takeMS überlassen, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers oder wegen von ihm zu vertretender Gründe verzögert, lagert Ware ab Anzeige Versandbereitschaft auf dessen Kosten und Gefahr.
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6. Eigentumsvorbehalt
takeMS behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Dieser Eigentumsvorbehalt besteht so lange fort, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung inkl. künftig entstehender Ansprüche beglichen sind. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist takeMS nach Mahnung nebst Fristsetzung zum Rücktritt und Rücknahme der Ware berechtigt. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt nicht erforderlich. Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt im Zweifel nur sicherheitshalber. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer takeMS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an takeMS ab. takeMS ermächtigt den Käufer widerruflich, die abgetretenen Forderungen für Rechnung von takeMS im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für takeMS als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für takeMS. Erlischt das (Mit-)Eigentum von takeMS durch Verbindung, wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf takeMS übergeht. Der Käufer verwaltet das (Mit)Eigen-tum von takeMS unentgeltlich. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. takeMS kann verlangen, dass der Käufer abgetretene Forderungen und Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. takeMS verpflichtet sich, die Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
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7. Mängelrüge und Gewährleistung
takeMS gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht anders vereinbart, zwei Jahre. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich bei takeMS zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sogleich entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl von takeMS Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen am Produkt vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Fehlt der verkauften Ware im Zeitpunkt des Gefahrüberganges eine zugesicherte Eigenschaft, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. Schadensersatz kann er nur verlangen, soweit die Zusicherung den Zweck verfolgte, ihn gegen diesen Schaden abzusichern.
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8. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen takeMS als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt.
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9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, Breisach. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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10. Forderungsabtretung, Daten
takeMS ist zum Verkauf der Forderungen aus Warenverkauf (z.B. im Wege des Factorings) inkl. Neben- und Sicherungsrechten berechtigt. Nach Information hierüber sind schuldbefreiende Zahlungen nur an den Factor möglich, wobei Zahlungszeitpunkt der Eingang beim Factor ist. Adressat von Gewährleistungsansprüchen bleibt takeMS. Gerichtsstand ist in diesem Fall München, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt. Die Daten des Käufers werden bei takeMS elektronisch erfasst, im Rahmen der Vertragserfüllung genutzt und an den Factor weitergegeben.
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11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
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*Bitte beachten Sie, dass takeMS vertragliche Beziehungen nur mit Händlern hat. Wenn Sie als Endkunde Ihrem Händler in der mit ihm vereinbarten Gewährleistungszeit magelhafte Ware zurückgeben, erhalten Sie von ihm den Austausch.

 
  „made to meet German quality standards”